Barrierefreiheitserklärung erstellen
Zuerst eine Richtigstellung, die Ihnen Arbeit spart: Das BFSG kennt den Begriff „Barrierefreiheitserklärung" nicht. Er stammt aus den Vorschriften für Behörden. Von Unternehmen verlangt § 14 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1 BFSG etwas anderes, nämlich die Angabe, wie Ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Der Unterschied ist nicht sprachlich. Eine Erklärung nach dem Behördenmuster beschreibt die Website, das Gesetz verlangt aber eine Beschreibung der Dienstleistung, ihres Ablaufs und der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Und der Ort ist ein anderer: das Gesetz nennt ausdrücklich zuerst Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dieser Generator baut die vier Angaben, die Anlage 3 Nummer 1 verlangt. Alles läuft in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen, und er kostet nichts.