- Problem
- Texte unterschreiten das Kontrastverhältnis von 4,5:1. Menschen mit Sehbeeinträchtigung können sie nicht lesen.
- Rechtsgrundlage
- BFSGV § 12 (EN 301 549 / WCAG 2.1 AA)
Dienstleistungen sind so zu erbringen, dass die Informationen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
- Maßnahme
- Erhöhen Sie den Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe auf mindestens 4,5:1, bei großer Schrift auf 3:1.
Pflicht seit dem 28.06.2025 (BFSG)
Wie barrierefrei ist Ihre Website wirklich?
Adresse eintragen, Kurzbericht bekommen. Kostenlos, ohne Konto, mit Fundstelle und Rechtsgrundlage zu jedem Punkt.
Automatisierte technische Prüfung, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Das kommt dabei heraus
Kein Ampelbild und keine Punktzahl allein, sondern ein Prüfdokument, das Sie weiterreichen können. Der hier abgebildete Bericht ist echt: es ist die Prüfung dieser Website durch die eigene Engine.

So liest sich ein Befund
Jeder Fund nennt dasselbe Dreierpaar: was gefunden wurde, worauf es sich stützt, was zu tun ist. Ohne diese drei Angaben ist ein Fund für Sie wertlos, weil Sie ihn niemandem weiterreichen können.
Im Bericht steht zu jedem Fund zusätzlich die genaue Stelle im Quelltext und die Seite, auf der sie steht.
Vielleicht trifft Sie das Gesetz gar nicht
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen (§ 3 Absatz 3). Deshalb beginnt jede Prüfung mit vier Fragen zur Einordnung. Wenn Sie voraussichtlich nicht verpflichtet sind, steht genau das im Bericht, und Sie entscheiden selbst, ob Sie trotzdem barrierefrei werden wollen.
Schreiben kann das jeder
Auf vielen Websites steht inzwischen eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie ist die einzige Seite, deren Inhalt das Gesetz vorschreibt (§ 14 BFSG). Was dort behauptet wird, prüft üblicherweise niemand nach. Wir stellen es der Messung gegenüber.
Was die Erklärung angibt
- Stand der Erklärung und wann zuletzt geprüft wurde
- Ein Weg, Barrieren zu melden
- Der Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren
- Sätze wie „weitgehend barrierefrei“
Was die Prüfung ergibt
- Ob diese Pflichtangaben überhaupt dastehen
- Ob der gemeldete Stand aktuell ist
- Was auf denselben Seiten tatsächlich gemessen wurde
- Beides nebeneinander, Satz für Satz
Wir schreiben nirgends, eine Erklärung sei falsch. Der Bericht stellt gegenüber und nennt die Quelle. Die Bewertung gehört Ihnen.
Was ein Programm entscheiden kann, und was nicht
| Maßstab | WCAG 2.1, Stufen A und AA |
|---|---|
| Verweiskette | § 4 BFSG über die europäische Norm EN 301 549 |
| Vom Programm entschieden | 25 von 50 Erfolgskriterien |
| Zum Selberprüfen | 25 Kriterien, jedes mit Anleitung im Bericht |
| Kurzbericht | kostenlos, ohne Konto, als PDF und im Browser |
- 25 von 50 Erfolgskriterien
- entscheidet die Prüfung selbst. Maßstab sind die WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA, auf die § 4 BFSG über die europäische Norm EN 301 549 verweist.
- 25 Kriterien
- kann kein Programm abschließend beurteilen, weil sie Wahrnehmung, Sinn oder einen Ablauf voraussetzen. Der Bericht listet jedes einzeln auf, mit Anleitung, wie Sie es selbst prüfen.
- Keiner von 116 Befunden
- ließ sich widerlegen. Im August 2026 wurden alle Befunde aus zehn echten Auftritten unabhängig nachgerechnet, und zwar auf einem anderen Weg als dem, auf dem sie entstanden sind.
Vollständige automatische Abdeckung der WCAG gibt es nicht. Das W3C führt öffentliche Umsetzungsberichte zu seinen 91 Prüfregeln; das beste vollautomatische Werkzeug setzt dort 33 davon um. Wer Ihnen mehr zusagt, kann es nicht halten.

Geprüft wird unter anderem
- Alternativtexte für Bilder
- Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA
- Kontrast von Eingabefeldern
- Formular-Beschriftungen
- Beschriftung von Links und Schaltflächen
- Sichtbarer Tastatur-Fokus
- Sprachauszeichnung der Seiten
- Zoom-Sperren auf Mobilgeräten
- Überschriften- und Landmarken-Struktur
- Doppelte Kennungen im Quelltext
- Untertitel bei eingebetteten Videos
- Struktur-Tags in verlinkten PDFs
Was Sie jetzt bekommen
Der Kurzbericht ist kostenlos und vollständig genug, um zu entscheiden, ob Sie handeln müssen. Er enthält:
- die Ampel und die Punktzahl für Ihre Website, beide im Bericht erklärt
- die drei schwersten Funde vollständig, mit Fundstelle, Rechtsgrundlage und Maßnahme
- die Anzahl aller weiteren Auffälligkeiten
- die Einordnung, ob die Pflicht Sie voraussichtlich trifft
Der vollständige Bericht kommt in den nächsten vier Wochen
Er ist fertig gebaut: alle Funde, der Prüfkatalog über alle 50 Kriterien, der Abgleich mit Ihrer Erklärung und eine Aufgabenliste, sortiert nach Wirkung. Derzeit prüfen und verbessern wir ihn intern, deshalb ist er noch nicht zu haben. Er kostet dann 119 Euro einmalig, ohne Abo. Endpreis, die gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten.
Häufige Fragen
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter von Verbraucher-Dienstleistungen im Netz, ihre Websites und Shops barrierefrei zu gestalten. Es gilt seit dem 28.06.2025. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 mit den WCAG 2.1 AA Kriterien.
Betrifft das BFSG auch kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Barrierebericht prüft das vorab mit vier kurzen Fragen und sagt ehrlich, wenn Sie voraussichtlich nicht verpflichtet sind.
Was prüft Barrierebericht?
Der Check prüft automatisiert unter anderem Alternativtexte, Kontraste, Formular-Beschriftungen, Tastatur-Fokus, Sprachangaben, Videos, PDFs und die Barrierefreiheitserklärung. Ergebnis ist ein Bericht mit Ampel-Score und konkreten Maßnahmen pro Fund.
Ist der Bericht eine Rechtsberatung?
Nein. Der Bericht ist eine automatisierte technische Prüfung und zeigt Auffälligkeiten. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und ersetzt keine anwaltliche oder fachliche Prüfung.
Was kostet der Check?
Der Kurz-Check mit den drei wichtigsten Funden ist kostenlos. Der vollständige Bericht mit allen Funden, Rechtsgrundlagen und Maßnahmen als Web-Ansicht und PDF kostet einmalig 99 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich an Unternehmen (B2B), alle Preise verstehen sich als Nettopreise.
Was passiert, wenn ich nicht barrierefrei bin?
Die Marktüberwachung kann Maßnahmen bis zur Untersagung der Dienstleistung anordnen und Bußgelder verhängen. Außerdem ist Barrierefreiheit ein Wettbewerbsfaktor: rund jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine Behinderung.